Verzögerte Bauvergabe
09:30 - 10:15 Uhr

Zum aktuellen Stand des Vergaberechts

RA Wolfgang E. Trautner
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes

Immer wieder verzögern sich öffentliche Vergaben im Baubereich, weil Bieter Nachprüfungsanträge bei der VK, den Vergabesenaten der OLG’s stellen oder andere Nachprüfungsinstanzen einschalten.

Mit dem Urteil vom 11.05.2009 hat der BGH erstmals einen Fall der verzögerten Vergabe entschieden und das Vergabeverfahrensrisiko dem Auftraggeber zugeordnet. Damit hat der Auftragnehmer Anspruch auf Anpassung der Bauzeiten und Baukosten. Mit weiteren Urteilen vom 10.09.2009, 26.11.2009, 22.07.2010 und 25.11.2010 hat der BGH jedoch auch unter bestimmten Umständen Ansprüche grundsätzlich abgelehnt, so z. B. wenn es nicht zu einer Veränderung der Ausführungsfristen kommt. Ansprüche stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber im Zuschlag geänderte Termine anordnet. Schließlich ist auch noch nicht entschieden, wie die Mehrkosten konkret zu berechnen sind.

Neben neuen Urteilen werden auch die einschlägigen Vorschriften ständig angepasst, so ist zuletzt die geänderte Vergabeverordnung (VgV) am 11.06.2010 in Kraft getreten.
Im Seminar werden sowohl die rechtlichen Aspekte der Anspruchsgrundlagen als auch die praktische baubetriebliche Ermittlung der Anspruchshöhe vorgestellt. Die Anspruchsgrundlagen werden u. a. am Beispiel der BGH-Urteile von einem im Vergaberecht erfahrenen Rechtsanwalt dargestellt. Die baubetriebliche Ermittlung der Anspruchshöhe für den Bieter oder Auftragnehmer als auch die Prüfung solcher Forderungen für die öffentlichen Auftraggeber werden von einem erfahrenen Baubetriebsberater, welcher auf Bauablaufstörungen spezialisiert ist, erläutert. Nicht nur Kostenänderungen spielen dabei eine Rolle, sondern auch die Feststellung verschobener Bauzeiten und mögliche Auswirkungen durch Witterungseinflüsse. Hier hat der BGH entschieden, dass nicht nur Erschwernisse, sondern auch Erleichterungen zu berücksichtigen sind.

Zielgruppe: Inhaber, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Bauüberwacher, Mitarbeiter öffentlicher Bauverwaltungen, Juristen und Ingenieure

Zum aktuellen Stand des Vergaberechts

  • Vergabeverordnung – VgV 2010
  • VOB/A 2010, VOL/A 2010, VOF 2010

Referenten: RA Wolfgang E. Trautner, Frankfurt am Main, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (FH), Partner der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauablaufstörungen, Beratungen im Bauwesen - BiB, Braunschweig

10:15 - 10:30 Uhr Kaffeepause
10:30 - 11:00 Uhr

Ursachen für verzögerte Vergaben

RA Wolfgang E. Trautner
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
  • Interne Probleme des AG bei der Vergabedurchführung
  • Rügen durch Bewerber oder Bieter
  • Nachprüfungsanträge von Bietern

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11:00 - 11:30 Uhr

BGH- und OLG-Entscheidungen - Praxishinweise

RA Wolfgang E. Trautner
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
  • Bundesgerichtshof, 11.05.2009, 10.09.2009, 26.11.2009, 22.07.2010 und 25.11.2010
  • Oberlandesgerichte

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11:30 - 12:00 Uhr

Schadenersatz, zusätzliche Vergütung - rechtliche Anspruchsgrundlagen

RA Wolfgang E. Trautner
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
  • Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen rechtsmissbräuchlichem Nachprüfungsverfahren, § 125 GWB
  • Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers nach § 313 BGB oder § 823 Abs. 2 i.V.m. § 298 StGB
  • Zusätzliche Vergütung des Auftragnehmers gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B

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12:00 - 14:00 Uhr Mittagspause
14:00 - 15:00 Uhr

Feststellung der neuen Bauzeit

RA Wolfgang E. Trautner
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
  • Witterungsbedingte Einflüsse auf die Bauzeit (Bauerschwernisse und -erleichterungen)
  • Bauzeit gemäß Ausschreibung
  • Vergabeverzögerung
  • Neue Bauzeit unter Berücksichtigung der Vergabeverzögerung

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15:00 - 16:15 Uhr

Berechnung der geänderten Vergütung

RA Wolfgang E. Trautner
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
  • Angebotskalkulation als Grundlage
  • Feststellung von Preisänderungen bei
  • Lohnkosten, Gerätekosten, Materialkosten, Fremdleistungskosten
  • Feststellung der Auswirkungen von Witterungseinflüssen
  • Ermittlung neuer Einheitspreise

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