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RA Wolfgang E. Trautner,Heussen Rechtsanwaltgesellschaft mbH Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Beratungen im Bauwesen - BiB |
Zum aktuellen Stand des VergaberechtsRA Wolfgang E. TrautnerDipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes Immer wieder verzögern sich öffentliche Vergaben im Baubereich, weil Bieter Nachprüfungsanträge bei der VK, den Vergabesenaten der OLG’s stellen oder andere Nachprüfungsinstanzen einschalten. Mit dem Urteil vom 11.05.2009 hat der BGH erstmals einen Fall der verzögerten Vergabe entschieden und das Vergabeverfahrensrisiko dem Auftraggeber zugeordnet. Damit hat der Auftragnehmer Anspruch auf Anpassung der Bauzeiten und Baukosten. Mit weiteren Urteilen vom 10.09.2009, 26.11.2009, 22.07.2010 und 25.11.2010 hat der BGH jedoch auch unter bestimmten Umständen Ansprüche grundsätzlich abgelehnt, so z. B. wenn es nicht zu einer Veränderung der Ausführungsfristen kommt. Ansprüche stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber im Zuschlag geänderte Termine anordnet. Schließlich ist auch noch nicht entschieden, wie die Mehrkosten konkret zu berechnen sind. Neben neuen Urteilen werden auch die einschlägigen Vorschriften ständig angepasst, so ist zuletzt die geänderte Vergabeverordnung (VgV) am 11.06.2010 in Kraft getreten. Zielgruppe: Inhaber, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Bauüberwacher, Mitarbeiter öffentlicher Bauverwaltungen, Juristen und Ingenieure Zum aktuellen Stand des Vergaberechts
Referenten: RA Wolfgang E. Trautner, Frankfurt am Main, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (FH), Partner der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauablaufstörungen, Beratungen im Bauwesen - BiB, Braunschweig |
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Ursachen für verzögerte VergabenRA Wolfgang E. TrautnerDipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
Referenten: RA Wolfgang E. Trautner, Frankfurt am Main, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (FH), Partner der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main |
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BGH- und OLG-Entscheidungen - PraxishinweiseRA Wolfgang E. TrautnerDipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
Referenten: RA Wolfgang E. Trautner, Frankfurt am Main, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (FH), Partner der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main |
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Schadenersatz, zusätzliche Vergütung - rechtliche AnspruchsgrundlagenRA Wolfgang E. TrautnerDipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
Referenten: RA Wolfgang E. Trautner, Frankfurt am Main, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (FH), Partner der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main |
| 12:00 - 14:00 Uhr | Mittagspause | |
| 14:00 - 15:00 Uhr |
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Feststellung der neuen BauzeitRA Wolfgang E. TrautnerDipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
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Berechnung der geänderten VergütungRA Wolfgang E. TrautnerDipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
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